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Geräteverleih

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Notebook und mobiles Lesegerät
Notebook mit Braillezeile

für einen blinden- und sehbehindertenspezifischen Arbeitsplatz in der Schule für SchülerInnen an Bundesschulen und privaten AHS oder BMHS

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Hinweise für den Antragsteller/die Antragsstellerin:

Es werden keine neuen Notebooks mehr angeschafft. Vorhandene werden ausgegeben.

Anträge für das folgende Schuljahr sollen wenn irgendmöglich bis Mitte Mai des laufenden Schuljahres gestellt werden.

  • Es wird gebeten, den ausgefüllten Antrag an die Lehrmittelzentrale am Bundes-Blindenerziehungsinstitut, zH Mag. Eva Hannemann, Wittelsbachstraße 5, 1020 Wien, zu senden und eine Schulbesuchsbestätigung sowie ein augenärztliches Gutachten beizulegen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Geräteausstattung!
  • Das Bundesministerium für Bildung behält sich im Falle unterschiedlicher Meinungen über Ausstattungsumfang und Gerätequalität vor, über den Ankauf einer bestimmten Gerätemarke zu entscheiden.
  • Die Geräte sind Eigentum des Bundes-Blindenerziehungsinstituts und werden für den Zeitraum der den Antrag begründenden Ausbildung leihweise und kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind für den Gebrauch in der Schule bestimmt. Falls eine Einschulung stattfindet, muss diese in der Schule erfolgen, damit auch die Lehrer des Schülers daran teilnehmen können.
  • Bei Gerätestörungen oder Beschädigungen ist vor der Erteilung von Reparaturaufträgen die Zustimmung der Lehrmittelzentrale einzuholen. Reparaturkosten gehen zu Lasten der Lehrmittelzentrale. Vor jeder Systemänderung (Geräteeinbau, Festplattenpartitionierung, Änderungen am Betriebssystem) ist die Zustimmung der Lehrmittelzentrale einzuholen. Andernfalls sind dadurch entstehende Kosten durch den Verursacher zu tragen.
  • Auch im Falle einer Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl ist die Lehrmittelzentrale umgehend zu verständigen. Gleichzeitig ist in der Direktion der Integrationsschule eine entsprechende Anzeige zu erstatten und eine schriftliche Bestätigung darüber an die Lehrmittelzentrale zu senden.
  • Beim Schulaustritt des Schülers muss das gesamte Inventar umgehend und vollständig an die Lehrmittelzentrale zurückgesandt werden.
  • Für die berufliche Ausstattung sind die Landesstellen des Bundessozialamtes zuständig, für andere Zwecke die Landesbehörden.

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